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Gemeinde Langenaltheim
Untere Hauptstraße 15
91799 Langenaltheim
Telefon: 09145 8330-0
Telefax: 09145 8330-30
E-Mail: gemeinde@langenaltheim.de

Hebesätze, Steuern und Gebühren

Hebesätze
  bisher: ab 01.01.2025
Grundsteuer A 550% 225%
Grundsteuer B 550% 225%
Gewerbesteuer 320% 320%

 

Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen

Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes. Auf den Stichtag 1. Januar 2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 festgestellt.

Ändert sich nach dem Stichtag 1. Januar 2022 etwas am Grundbesitz, so sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen.

Sie werden dazu nicht gesondert aufgefordert. Das Finanzamt prüft anschließend, ob sich die Änderung(en) auf die Grundsteuerbemessungsgrundlage auswirken.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Flyer:

 

 

Abwasserbeseitigung

Herstellungsbeitrag
pro m² Grundstücksfläche 2,85 €
pro m² Geschossfläche 15,29 €

Abwasser-Gebühren
Grundgebühr bei der Verwendung
eines Wasserzählers der Nenngröße
bis 5 m³ / h 42,00 €/Jahr
über 5 m³ / h 60,00 €/Jahr

Schmutzwassergebühr 4,20 €/m³
Niederschlagswassergebühr 0,35 €/m²

Hundesteuer

für jeden Hund 60,00 €
für jeden Kampfhund 360,00 €

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