Hebesätze, Steuern und Gebühren
Hebesätze
| bisher: | ab 01.01.2025 | |
| Grundsteuer A | 550% | 225% |
| Grundsteuer B | 550% | 225% |
| Gewerbesteuer | 320% | 320% |
Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen
Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes. Auf den Stichtag 1. Januar 2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 festgestellt.
Ändert sich nach dem Stichtag 1. Januar 2022 etwas am Grundbesitz, so sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen.
Sie werden dazu nicht gesondert aufgefordert. Das Finanzamt prüft anschließend, ob sich die Änderung(en) auf die Grundsteuerbemessungsgrundlage auswirken.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Flyer:
Abwasserbeseitigung
Herstellungsbeitrag
pro m² Grundstücksfläche 2,85 €
pro m² Geschossfläche 15,29 €
Abwasser-Gebühren
Grundgebühr bei der Verwendung
eines Wasserzählers der Nenngröße
bis 5 m³ / h 42,00 €/Jahr
über 5 m³ / h 60,00 €/Jahr
Schmutzwassergebühr 4,20 €/m³
Niederschlagswassergebühr 0,35 €/m²
Hundesteuer
für jeden Hund 60,00 €
für jeden Kampfhund 360,00 €