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Gemeinde Langenaltheim
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02 Jan 2024

Der Kinderreisepass wird zum 01.01.2024 abgeschafft

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterhin verwendet werden (Voraussetzung ist, dass das Kind aufgrund des Passfotos eindeutig zu identifizieren ist). Ob das konkrete Reisezielland einen (noch gültigen) Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise)

Kinderreisepässe (im folgenden „KRP“ abgekürzt), insbesondere die in ihrer Gültigkeit verlängerten, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher KRP durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten erfordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreisepasses zusätzlich erheblich ein. Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines KRP vermieden.

Doch welche Ausweispapiere sind ab 01.01.2024 für Kinder vorgesehen?

Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Die Identitäten der Bürgerinnen und Bürger der EU werden geschützt, indem EU-weit die Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder Mindestsicherheitsstandards erfüllen. Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Dazu gehört die Ausstattung mit einem Chip, wenn Ausweisdokumente mehrere Jahre gültig sein sollen. Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

Hinsichtlich der Einreisebestimmungen haben sich Reisende, z. B. unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise, zu erkundigen; die Pass- und Personalausweisbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen.

Antworten zu folgenden Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):

- Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?

- Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?

- Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?

Link:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-node.html

Neue Informationen werden fortlaufend auf der Homepage der Gemeinde, https://www.langenaltheim.de, hinterlegt.

Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse, die Ausweisdokumente Ihrer Kinder frühzeitig vor einer geplanten Reise zu prüfen bzw. neu zu beantragen. Bitte beachten Sie dabei auch, dass die Bearbeitungszeiten der Bundesdruckerei 3-4 Wochen betragen. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Erhöhung der Reisepassgebühr zum 01.01.2024

Wir bitten Sie zu beachten, dass die Gebühr für den Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, zum 01.01.2024 von 60 Euro auf 70 Euro erhöht wird.

Bitte überprüfen Sie daher die Gültigkeit Ihres Reisepasses, falls Sie im nächsten Jahr Auslandsaufenthalte bzw. Urlaubsreisen außerhalb der EU planen. Sie können jederzeit, auch wenn der Reisepass noch nicht abgelaufen ist, noch im Dezember ein neues Dokument beantragen.

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