Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.03.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Steingasse West“, Rehlingen, gem. § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 und §§ 13, 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren beschlossen.
Gleichzeitig informiert die Verwaltung die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von der Änderung des Bebauungsplanes „Steingasse West“ und fordert zur Stellungnahme auf.
Die rein redaktionellen Änderungen liegen in der Zeit vom 29.03.2021 bis 28.04.2021 im Rathaus Langenaltheim, Zimmer 6, öffentlich zur Einsicht aus. Interessierte Bürger haben in dieser Zeit Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele, den Zweck und die Auswirkung des Bebauungsplanes „Steingasse West“ zu informieren. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, sich zu äußern und diese zu erörtern.