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Gemeinde Langenaltheim
Untere Hauptstraße 15
91799 Langenaltheim
Telefon: 09145 8330-0
Telefax: 09145 8330-30
E-Mail: gemeinde@langenaltheim.de

Informationen für Bauherren

Einreichen von Bauanträgen ab 01.02.2023

Ab dem 01.02.2023 können Sie Bauanträge, Vorbescheide und weitere Verfahren auch digital, also papierlos im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen einreichen:

https://www.landkreis-wug.de/bauen-und-wohnen/baugenehmigung/digitaler-bauantrag/

Natürlich können Sie Ihren Antrag auch in Papierform stellen.

Allerdings ändert sich auch beim Einreichen in Papierform u.U. das Verfahren, da die meisten Anträge (welche genau das sind, siehe Anlage „FAQs digitaler Bauantrag“) in Papierform nicht mehr bei der Gemeinde, sondern ab dem 01.02.2023 direkt im Landratsamt eingereicht werden müssen.

Baugebiete in der Gemeinde Langenaltheim

Aufhebung Bebauungsplan Nr. 1, Langenaltheim

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 gem. § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 8, § 13 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 1 (westliche Teilbereiche der Goethe-, Schillerstraße,
des Östlichen Postweges sowie im Süden der Senefelderstraße) im beschleunigten Verfahren aufzuheben.

Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB sowie die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB von der Aufhebung zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern.

Interessierte Bürger haben in der Zeit vom 04.03.2024 bis 05.04.2024 Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele, den Zweck und die Auswirkungen der Aufhebung des Bebauungsplanes zu informieren. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, sich zur Aufhebung zu äußern und diese zu erörtern.

Dies kann im Rathaus der Gemeinde Langenaltheim, Untere Hauptstraße 15, Zimmer 6, 91799 Langenaltheim, während der Öffnungszeiten bzw. nach Terminabsprache (Tel. 09145/8330-0) erfolgen.

 

Baugebiet "Reifwiesen I" in Langenaltheim

Im Baugebiet Reifwiesen I sind alle Parzellen verkauft.
Die näheren Einzelheiten zur Bebauung können den unten stehenden Bebauungsplanunterlagen "ReifwiesenI" von 2000 sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Reifwiesen I" aus dem Jahr 2012 entnommen werden.

 

 

 

Baugebiet "Reifwiesen II" in Langenaltheim

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Reifwiesen" trat am 23.12.16 in Kraft, die Einzelheiten zu den Planungen können den unten stehenden pfd-Dokumenten entnommen werden. Alle Parzellen sind zwischenzeitlich verkauft.

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Reifwiesen" (rein redaktionelle Änderungen) wurde am 15.06.2021 vom Gemeinderat beschlossen und trat zum 16.06.21 in Kraft.

3. Änderung BBP "Reifwiesen"
BBP-Reifwiesen-3-Aend-160621.pdf ( 222,4 KB)

Baugebiet "Dornäcker" in Büttelbronn

Im Büttelbronner Baugebiet "Dornäcker" sind alle Bauparzellen verkauft.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Dornäcker" (rein redaktionelle Änderungen) trat zum 16.06.21 in Kraft.

2. Änderung BBP "Dornäcker"
BBP-Dornaecker-2-Aend-160621.pdf ( 214,7 KB)

Baugebiet "Natterwiese I" in Langenaltheim

Der Bebauungsplan für das Baugebiet "Natterwiese I", Langenaltheim, stammt aus dem Jahr 1988 und wurde zum 01.04.1992 ausschließlich im Bereich des AWO-Heimes geändert.

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 19.04.16 mit der zweiten Änderung des Bebauungsplanes befasst und beschlossen, die zusätzlichen Dachformen "Walmdach" und "Pultdach" in die Satzung mit aufzunehmen. Weiter wurde die maximale Grad-Zahl bei der Dachneigung des Satteldachs auf maximal 38° festgelegt. Es handelt sich hier um reine redaktionelle Änderungen des Satzungstextes, der Plan selbst wurde nicht geändert. Die 2. Änderungssatzung ist seit 29.06.16 rechtskräftig.

Die 3. Änderungssatzung in der Fassung vom 15.02.2022 umfasst die Anpassung der Baufenster für die Grundstücke Flurnummern 993/18 und 993/19 und ist seit 20.04.22 in Kraft. Die weiteren Einzelheiten sind den unten stehenden PDF-Dokumenten zu entnehmen.

Baugebiet "Natterwiese II" in Langenaltheim

Im Langenaltheimer Baugebiet "Natterwiese II" stehen derzeit keine gemeindlichen Bauplätze zur Verfügung. Es besteht jedoch die Möglichkeit von privat Baugrund zu erwerben. Anfragen über die Gemeindeverwaltung möglich.

Bei Fragen melden Sie sich bitte bei der Gemeinde Langenaltheim

Frau Erdinger
Untere Hauptstraße 15
91799 Langenaltheim
Telefon: 09145-833011
Fax: 09145-833030
E-mail: gemeinde@langenaltheim.de

Baugebiet "Steingasse West" in Rehlingen

Der Bebauungsplan trat 2019 in Kraft. Am 27.04.21 wurde die 1. Änderungssatzung des Bebauungsplanes beschlossen, siehe unten. Die Bauarbeiten für das Baugebiet "Steingasse West" am Ortsrand von Rehlingen Richtung Haag sind abgeschlossen. 

Neben dem Kaufpreis werden die Erschließungsbeiträge sowie Herstellungsbeiträge beim Verkauf miterhoben. Die mitverlegte Nahwärmeversorgung muss zwingend pro Bauplatz mit abgelöst werden. Die Bauverpflichtung beträgt 3 Jahre ab Abschluss des Kaufvertrages.

Weitere Einzelheiten können Sie den untenstehenden PDF-Dokumenten entnehmen.

Alle Parzellen sind reserviert bzw. bleiben in Privatbesitz.

Bei Fragen melden Sie sich bitte bei der Gemeinde Langenaltheim

Frau Erdinger
Untere Hauptstraße 15
91799 Langenaltheim
Telefon: 09145-833011
Fax: 09145-833030
E-mail: gemeinde@langenaltheim.de

 

Fragen zur Nahwärme in Rehlingen werden direkt beantwortet von der
Nahwärme Rehlingen AG
Maierhofstr. 1, Rehlingen
91799 Langenaltheim
Email: waermenetz.rehlingen@gmx.de.

 

 

 

Vermietung / Verkauf Privat an Privat

Informationen über den Verkauf / Vermietung von Wohnungen und Häusern von privat an privat können auch an die Mitarbeiter der Gemeinde weitergemeldet bzw. über die Amtstafel bei der Grundschule ausgehängt werden.

Kontakt:

Gemeinde Langenaltheim
Untere Hauptstraße 15
91799 Langenaltheim
Telefon: 09145-8330-0
Fax: 09145-833030
E-mail: gemeinde@langenaltheim.de

 

 

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