Nicht alle Behördengänge können online erledigt werden. Aufgrund rechtlicher Vorgaben ist es teilweise weiterhin erforderlich, persönlich im Rathaus vorzusprechen. Hier besteht aber größtenteils die Möglichkeit, sich bereits zu Hause die entsprechenden Formulare auszudrucken und so die Dauer des Besuchs im Rathaus erheblich zu reduzieren.
Auch ist bei den einzelnen Dienstleistungen eine Bezahlung online notwendig. Selbstverständlich werden alle Daten verschlüsselt übertragen und die Verfahren erfüllen die Datenschutzrichtlinien.
Waldarbeit ist trotz aller Fortschritte beim Arbeitsschutz eine äußerst gefährliche Tätigkeit. Bei forstlichen Arbeiten kommt es in Bayern zu mehreren tausend Unfällen pro Jahr. Die Unfälle sind nicht selten schwerwiegend und erfordern schnellste notärztliche Versorgung. Da sich diese Unfälle in der Regel in wenig erschlossenen Gebieten ereignen und diese Orte in einer Notfallsituation verbal oft schwer zu beschreiben sind, finden Rettungskräfte den Unfallort häufig nicht selbständig.
Für die Beurkundung von Personenstandsfällen und Anforderung von Urkunden ist seit 01.07.2015 das Standesamt Pappenheim zuständig. Eheschließungen können nach wie vor durch den Ersten Bürgermeister vorgenommen werden. Er bleibt Eheschließungsstandesbeamter. Alleine die Anmeldungen zur Eheschließung müssen in Pappenheim vorgenommen werden.