Abwasser und Wasser
Abwasserbeseitigung
Gebühren
Herstellungsbeitrag
Der Beitrag beträgt:
pro m² Grundstücksfläche 1,68 € (1,70 € ab 2017)
pro m² Geschossfläche 9,46 € (9,76 € ab 2017)
Abwasser-Gebühren
Grundgebühr bei der Verwendung eines Wasserzählers der Nenngröße
bis 5 m³ / h 36,00 €/Jahr (42,00€/Jahr ab 2017)
über 5 m³ / h 54,00 €/Jahr (60,00€/Jahr ab 2017)
Schmutzwassergebühr:
1,90 €/m³ (inkl. 0,16 €/m³ für Abwasserrücklage) für 2017-2018
2,30 €/m³ (inkl. 0,01 €/m³ für Abwasserrücklage) für 2019-2020
Niederschlagswassergebühr:
0,24 €/m² (inkl. 0,02 €/m² für Abwasserrücklage) für 2017-2018
0,24 €/m² (inkl. 0,00 €/m² für Abwasserrücklage) für 2019-2020
Weitere Informationen zum herunterladen
Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe rechts der Altmühl
Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe rechts der Altmühl
Geschäftsleitung:
Silvia Webel
Untere Hauptstraße 7
91799 Langenaltheim
Telefon: 09145-6269
Fax: 09145-839679
E-Mail: info@zv-langenaltheim.de
Wasserwart
Jörg Schwackenhofer
Handy: 0171-4929039
Beiträge/Gebühren
Herstellungsbeitrag
a) pro m² Grundstücksfläche 1,00 Euro
b) pro m² Geschossfläche 3,80 Euro
Verbrauchsgebühr
1,96 Euro (2,50 Euro ab 01.01.2020) pro m³ entnommenen Wassers zuzüglich wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben.
Wasserversorgung Hirschberggruppe
Wasserversorgung Hirschberggruppe
Geschäftsführung:
Gerd Wendler
Haag 22
91757 Treuchtlingen
Telefon: 09142-3894
Fax: 09142-200601
E-Mail: zvhbg@gerdwendler.de
Vorstand: Friedrich Oswald, Mattenmühle,
Telefon: 09142-3119
stellvertr. Vorstand: Simon Mößner, Rehlingen,
Maierhofstr. 10, 91799 Langenaltheim
Wasserwart
Thomas Schichl
Telefon: 09142-1070 // Mobil: 0175-4485882
Beiträge/Gebühren
Die aktuellen Wasserpreise, Grund- und Anschlussgebühren finden Sie auf der Webseite des Zweckverbandes unter www.zvhbg.de
Auflösung des Zweckverbandes zum 31.12.2020
Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen vom 09.01.2021:
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Hirschberggruppe hat in seiner Verbandsversammlung am 15.04.2019 einstimmig seine Auflösung zum 31.12.2020 beschlossen. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat diese Auflösung mit Bescheid vom 29.12.2020 gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) genehmigt.
Die Auflösung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Hirschberggruppe wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Dessen Aufgaben übernehmen nach der Auflösung der Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe rechts der Altmühl für den auf das Gebiet der Gemeinde Langenaltheim entfallenden Teil des ehemaligen Verbandsgebiets und die Stadtwerke Treuchtlingen für den auf das Gebiet der Stadt Treuchtlingen entfallenden Teil.
Eventuell betroffene Gläubiger können ihre Ansprüche noch bei den beauftragten Abwicklern Herrn Friedrich Oswald, Mattenmühle 1, 91757 Treuchtlingen oder Herrn Gerd Wendler, Haag 22, 91757 Treuchtlingen, anmelden.
Gez. Eischer, Regierungsamtmann
LRA Weißenburg-Gunzenhausen